Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regulierung von Holz- und Streunutzungsrechten

Die Regulierung von Holz- und Streunutzungsrechten betrifft insbesondere:

a) Bestimmung der Menge, Art und Beschaffenheit der Forstprodukte sowie ihres Preises bei entgeltlichen Bezügen;

b) Festsetzung der Bezugsorte sowie der Zeit und der Weise der Anmeldung, der Anweisung, der Entnahme und des Abmaßes der Forstprodukte;

c) Art der Bringung sowie Erbauung, Erhaltung und Duldung von Bringungsanlagen;

d) Änderung der Bauart, der Anzahl und des Standortes bezugsberechtigter Baulichkeiten;

e) Änderung der Bewirtschaftung des belasteten Waldes, wenn die gebührenden Bezüge beim bestehenden Wirtschaftsbetrieb nicht dauernd gesichert sind. Hiedurch darf die Nachhaltigkeit des jährlichen Ertrages nicht gefährdet werden;

f) Bestimmungen über Bezug und Übernahme mehrerer Jahresgebühren im vor- und nachhinein, über den Verfall nicht angemeldeter oder nicht übernommener Holz- und Streumengen und über Abrechnungs- und Wirtschaftsperioden;

g) Anpassung von Gegenleistungen an die geänderten Verhältnisse;

h) Elementarholzbezüge;

i) Regelung subsidiärer Einforstungsrechte, das sind solche, die Nutzungen für den Fall zusichern, wenn bestimmte Bedarfsdeckungsmöglichkeiten ganz oder teilweise ausfallen.