Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außer-Kraft-Treten

. (1) Dieses Gesetz tritt drei Monate nach dem Tag der Kundmachung in Kraft.

(2) Die Verordnung auf Grund dieses Gesetzes kann bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erlassen und kundgemacht werden. Sie darf aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.

(3) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes treten die und , und – WSHG außer Kraft.