Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigenmittel

. Der Förderungswerber hat bei der Förderung im Sinne des I. Hauptstückes auch Eigenmittel aufzubringen. Nähere Bestimmungen hat die Landesregierung durch Verordnung festzusetzen.