Eigenmittel
. Der Förderungswerber hat bei der Förderung im Sinne des I. Hauptstückes auch Eigenmittel aufzubringen. Nähere Bestimmungen hat die Landesregierung durch Verordnung festzusetzen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigenmittel
. Der Förderungswerber hat bei der Förderung im Sinne des I. Hauptstückes auch Eigenmittel aufzubringen. Nähere Bestimmungen hat die Landesregierung durch Verordnung festzusetzen.