Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Förderungen können davon abhängig gemacht werden, dass das jährliche Haushaltseinkommen ein bestimmtes höchstzulässiges Ausmaß nicht übersteigt. Diesfalls ist sinngemäß anzuwenden. Die näheren Bestimmungen hat die Landesregierung durch Verordnung festzulegen.