Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

. Dieses Landesgesetz regelt die Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die in den Vollziehungsbereich des Landes Wien fallen ().