1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
. Dieses Landesgesetz regelt die Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die in den Vollziehungsbereich des Landes Wien fallen (Art. 14b Abs. 2 Z 2 B-VG).
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
. Dieses Landesgesetz regelt die Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die in den Vollziehungsbereich des Landes Wien fallen (Art. 14b Abs. 2 Z 2 B-VG).