Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebührensätze

. Für Anträge auf Nichtigerklärung und Feststellung (, und ) hat die Antragstellerin oder der Antragsteller nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung sowie der Bestimmungen des WVRG 2020 jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten:

Direktvergaben

410 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Bauaufträge

1367 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Liefer- und Dienstleistungsaufträge

684 €

Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

684 €

Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

1367 €

Sonstige Bauaufträge im Unterschwellenbereich

4102 €

Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Unterschwellenbereich

1367 €

Bauaufträge im Oberschwellenbereich

8206 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Oberschwellenbereich

2734 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich

4102 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich

8206 €