Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass die mittel- bis langfristigen Kosten der Finanzgebarung unter Berücksichtigung von relevanten Risiken zu minimieren sind (Optimierung des Kosten/Risiko-Verhältnisses).