Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt VI

Ausführung zur Landesverfassung

. Volksabstimmungen auf Grund des Zweiten Hauptstückes der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (§ 131 c WStV) sind nach den folgenden Vorschriften durchzuführen.