Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwaltungsrechtliche Verfahren

Soweit eine zivilrechtliche Abhilfemaßnahme als Ergebnis von verwaltungsrechtlichen Sachentscheidungen angeordnet werden kann, entsprechen diese Verfahren, im wesentlichen den in diesem Abschnitt dargelegten Grundsätzen.