Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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TEIL XIII

Schlußbestimmungen

1. Die Bestimmungen des GATT 1994 und anderer Multilateraler Handelsabkommen des Anhangs 1A zum WTO-Abkommen unterliegen den Bestimmungen dieses Übereinkommens.

2. Die Anhänge zu diesem Übereinkommen sind hiermit wesentlicher Bestandteil dieses Übereinkommens.