TEIL VIII
Sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen
Die Mitglieder kommen überein, dem Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen Wirksamkeit zu verleihen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TEIL VIII
Sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen
Die Mitglieder kommen überein, dem Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen Wirksamkeit zu verleihen.