Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verarbeitete Produkte

Keinesfalls darf die pro Einheit gewährte Subvention eines verarbeiteten landwirtschaftlichen Rohstoffes die pro Einheit gewährte Ausfuhrsubvention überschreiten, die bei der Ausfuhr des Rohstoffes selbst bezahlt würde.