Verarbeitete Produkte
Keinesfalls darf die pro Einheit gewährte Subvention eines verarbeiteten landwirtschaftlichen Rohstoffes die pro Einheit gewährte Ausfuhrsubvention überschreiten, die bei der Ausfuhr des Rohstoffes selbst bezahlt würde.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verarbeitete Produkte
Keinesfalls darf die pro Einheit gewährte Subvention eines verarbeiteten landwirtschaftlichen Rohstoffes die pro Einheit gewährte Ausfuhrsubvention überschreiten, die bei der Ausfuhr des Rohstoffes selbst bezahlt würde.