Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Anmerkungen im Anhang I sind integrierender Bestandteil dieses Übereinkommens; die Artikel dieses Übereinkommens sind daher in Verbindung mit den dazugehörigen jeweiligen Anmerkungen zu lesen und anzuwenden. Die Anhänge II und III sind ebenfalls integrierender Bestandteil dieses Übereinkommens.