Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gesetze und Verordnungen sowie allgemein gültige Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen, mit denen dieses Übereinkommen zur Anwendung gebracht wird, sind durch das betreffende Einfuhrland nach Artikel X des GATT 1994 zu veröffentlichen.