Abschnitt 1
Gegenstand
. Diese Verordnung regelt die Durchführung der Tagesbetreuung durch Tagesmütter oder Tagesväter und in Kindergruppen sowie die dafür erforderliche Ausbildung.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt 1
Gegenstand
. Diese Verordnung regelt die Durchführung der Tagesbetreuung durch Tagesmütter oder Tagesväter und in Kindergruppen sowie die dafür erforderliche Ausbildung.