Eintragung – Verlautbarung
. Anerkannte Gesellschaften sind von Amts wegen in die Liste der Wirtschaftstreuhänder einzutragen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Eintragung – Verlautbarung
. Anerkannte Gesellschaften sind von Amts wegen in die Liste der Wirtschaftstreuhänder einzutragen.