Gesellschaftsformen
. Die Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes und der in aufgezählten Tätigkeiten ist durch Personen- und Kapitalgesellschaften des Unternehmensrechts, die in das Firmenbuch eingetragen werden können, zulässig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gesellschaftsformen
. Die Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes und der in aufgezählten Tätigkeiten ist durch Personen- und Kapitalgesellschaften des Unternehmensrechts, die in das Firmenbuch eingetragen werden können, zulässig.