Unabhängigkeit
. Die Prüfungsausschüsse und die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind in Angelegenheiten des Prüfungswesens unabhängig und an keinen Auftrag gebunden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Unabhängigkeit
. Die Prüfungsausschüsse und die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind in Angelegenheiten des Prüfungswesens unabhängig und an keinen Auftrag gebunden.