3. Abschnitt
Prüfungen – Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Fachprüfungen
. (1) Die Fachprüfung für Steuerberater besteht aus
1. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,
2. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,
3. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,
4. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß und
5. dem mündlichen Prüfungsteil gemäß und 2.
(2) Die Fachprüfung Wirtschaftsprüfer besteht aus
1. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,
2. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,
3. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,
4. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß und
5. dem mündlichen Prüfungsteil gemäß und 3.
