Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Prüfungen – Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Fachprüfungen

. (1) Die Fachprüfung für Steuerberater besteht aus

1. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,

2. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,

3. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,

4. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß und

5. dem mündlichen Prüfungsteil gemäß und 2.

(2) Die Fachprüfung Wirtschaftsprüfer besteht aus

1. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,

2. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,

3. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß ,

4. dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß und

5. dem mündlichen Prüfungsteil gemäß und 3.