Geschäftsstellen der Wahlkommissionen
. (1) Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission ist das Kammeramt.
(2) Geschäftsstellen der Kreiswahlkommissionen sind die Kanzleien der jeweiligen Landesstellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsstellen der Wahlkommissionen
. (1) Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission ist das Kammeramt.
(2) Geschäftsstellen der Kreiswahlkommissionen sind die Kanzleien der jeweiligen Landesstellen.