Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsstellen der Wahlkommissionen

. (1) Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission ist das Kammeramt.

(2) Geschäftsstellen der Kreiswahlkommissionen sind die Kanzleien der jeweiligen Landesstellen.