2. Hauptstück
Wahlen
1. Abschnitt
Kosten – Wahlordnung
Kosten
. Die Kosten, die sich aus der Durchführung der Wahlen der Kammerorgane ergeben, sind von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu tragen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Hauptstück
Wahlen
1. Abschnitt
Kosten – Wahlordnung
Kosten
. Die Kosten, die sich aus der Durchführung der Wahlen der Kammerorgane ergeben, sind von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu tragen.