Eingetragene Partner
. Der überlebende eingetragene Partner ist unter sinngemäßer Anwendung der in normierten Voraussetzungen und Bedingungen zur Fortführung der Kanzlei des verstorbenen eingetragenen Partners berechtigt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Eingetragene Partner
. Der überlebende eingetragene Partner ist unter sinngemäßer Anwendung der in normierten Voraussetzungen und Bedingungen zur Fortführung der Kanzlei des verstorbenen eingetragenen Partners berechtigt.