Kostenersatz
. Die Umweltbundesamt GmbH kann für folgende Tätigkeiten einen angemessenen Kostenersatz von den Zertifizierungsstellen einheben:
1. Begleitung einer Vor-Ort-Kontrolle gemäß ;
2. Registrierung von Zertifizierungsstellen gemäß ;
3. Überwachung von Zertifizierungsstellen gemäß .
