Außerkrafttreten
. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 23. Dezember 1948, LGBl. für Wien Nr. 11/1949, über die vorläufige Regelung der öffentlichen Fürsorge und Jugendwohlfahrt, außer Kraft.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerkrafttreten
. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 23. Dezember 1948, LGBl. für Wien Nr. 11/1949, über die vorläufige Regelung der öffentlichen Fürsorge und Jugendwohlfahrt, außer Kraft.