Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Unberührt bleibende Vorschriften

. Durch dieses Gesetz werden die Vorschriften des Blindenbeihilfengesetzes, des Behindertengesetzes und des Jugendwohlfahrtsgesetzes nicht berührt.