Unberührt bleibende Vorschriften
. Durch dieses Gesetz werden die Vorschriften des Blindenbeihilfengesetzes, des Behindertengesetzes und des Jugendwohlfahrtsgesetzes nicht berührt.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Unberührt bleibende Vorschriften
. Durch dieses Gesetz werden die Vorschriften des Blindenbeihilfengesetzes, des Behindertengesetzes und des Jugendwohlfahrtsgesetzes nicht berührt.