Personal
. Das mit der Besorgung der Aufgaben der Sozialhilfe betraute Personal muß für diese Aufgaben geeignet und fachlich entsprechend ausgebildet sein und ist einer regelmäßigen Fortbildung zu unterziehen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Personal
. Das mit der Besorgung der Aufgaben der Sozialhilfe betraute Personal muß für diese Aufgaben geeignet und fachlich entsprechend ausgebildet sein und ist einer regelmäßigen Fortbildung zu unterziehen.