Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schülerinnen- und Schülerheime

. Schülerinnen- und Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen und Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind, können entweder selbständig oder in organisatorischem Zusammenhang mit diesen Schulen bestehen.