Lehrerinnen und Lehrer
. Die Bestimmungen der , 14d und 21 sind unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß anzuwenden.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Lehrerinnen und Lehrer
. Die Bestimmungen der , 14d und 21 sind unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß anzuwenden.