Informationspflicht
. Das Land Wien hat dafür Sorge zu tragen, dass junge Menschen und Erziehungsberechtigte über
1. Inhalt und Sinn dieses Gesetzes informiert werden,
2. die körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährdenden Faktoren, wie z. B. Gewalt, sexueller Missbrauch und Suchtmittelmissbrauch informiert und aufgeklärt werden.
