Eintreibung der Verbandsbeiträge
. Rückständige Verbandsbeiträge sind auf Ansuchen des Wasserverbandes nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes einzutreiben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Eintreibung der Verbandsbeiträge
. Rückständige Verbandsbeiträge sind auf Ansuchen des Wasserverbandes nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes einzutreiben.