Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umsetzung der Überwachungsprogramme

. Die Überwachungsprogramme ( bis g) sind bis spätestens 22. Dezember 2006 von den in den bis g genannten Stellen umzusetzen. Die Erhebung und Überwachung ist entsprechend dem in festgelegten Verfahren durchzuführen.