Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmung der WRG-Novelle 2003

. (1) Artikel I tritt, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht anderes bestimmt ist, mit 22. Dezember 2003 in Kraft.

(2) Z 7 () tritt mit Ablauf des 22. Dezember 2004 in Kraft.

(3) Z 14 () tritt mit Ablauf des 22. Dezember 2012 in Kraft.

(4) Z 18 und 19 () tritt mit Ablauf des 22. Dezember 2012 in Kraft. Für Sachverhalte, auf die am Tag des In-Kraft-Tretens anzuwenden war, findet weiterhin Anwendung.

(5) Z 35 (§ 54) tritt mit Ablauf des 22. Dezember 2012 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage des § 54 in Kraft stehende Verordnungen gelten als Verordnungen gemäß .

(6) tritt mit 1. Juli 2004 in Kraft. Für Programme gemäß und f beziehungsweise 54 ist bis 5 sinngemäß anzuwenden. Bei der Prüfung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen () sind die in genannten Amtsstellen zu konsultieren.