V. Schlussbestimmungen
Abgabenbefreiung
. Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Gesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
V. Schlussbestimmungen
Abgabenbefreiung
. Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Gesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.