Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Parteistellung

. In den Verfahren gemäß bis 3 und haben – neben dem Betreiber oder der Betreiberin – Parteistellung:

1. Personen und Organisationen, die eine Umweltbeschwerde gemäß eingebracht haben,

2. jene in genannten Personen und Organisationen, die innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung gemäß schriftlich erklärt haben, dass sie am Verfahren als Partei teilnehmen wollen.