Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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IV. Außerkrafttreten von Vorschriften

.  Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die als landesgesetzliche Vorschrift in Geltung stehende Verordnung über den Schutz wild wachsender Pflanzenarten und frei lebender Tierarten (1. Wiener Naturschutzverordnung), LGBl. für Wien Nr. 7/1985 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 45/1998, gemäß außer Kraft.