Kontrollamt
Zur Prüfung der Gebarung und Rechnung der Stadt ist ein Kontrollamt einzurichten.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Kontrollamt
Zur Prüfung der Gebarung und Rechnung der Stadt ist ein Kontrollamt einzurichten.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.