Für die Führung von Abteilungen für Psychiatrie in privaten Krankenanstalten und in privaten Sonder-krankenanstalten für Psychiatrie sind die bis 62 anzuwenden.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Für die Führung von Abteilungen für Psychiatrie in privaten Krankenanstalten und in privaten Sonder-krankenanstalten für Psychiatrie sind die bis 62 anzuwenden.