4. Abschnitt
Sonderbestimmungen für Asbest
Geltungsbereich des 4. Abschnitts
. Dieser Abschnitt gilt für Arbeiten, bei denen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder sein können.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Sonderbestimmungen für Asbest
Geltungsbereich des 4. Abschnitts
. Dieser Abschnitt gilt für Arbeiten, bei denen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder sein können.