Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) ist ausschließlich auf nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beschlossene Förderprogramme anzuwenden.

(3) Der Magistrat hat spätestens im Jahr 2023 für das Kalenderjahr 2022 und danach jährlich gemäß einen Förderbericht über die im abgelaufenen Kalenderjahr ausbezahlten Förderungen zu erstellen.