Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unveräußerlichkeit des Archivgutes

. (1) Archivgut ist unveräußerlich.

(2) Ausnahmsweise darf das Eigentum an Archivgut übertragen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, archivwissenschaftlichen Grundsätzen entspricht und schutzwürdige Belange Dritter nicht beeinträchtigt werden.