Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gerüste

. Für die Benutzung von Gerüsten außerhalb von Baustellen gelten die bis 73 der Bauarbeiterschutzverordnung – BauV, BGBl. Nr. 340/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 21/2010.