Prüfung, Auszahlung
Der Magistrat hat den Förderantrag formal zu prüfen und im Falle eines positiven Prüfergebnisses eine Auszahlung bis 31. März des laufenden Jahres zu veranlassen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Prüfung, Auszahlung
Der Magistrat hat den Förderantrag formal zu prüfen und im Falle eines positiven Prüfergebnisses eine Auszahlung bis 31. März des laufenden Jahres zu veranlassen.