Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 3

zur Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung – WPF-StDMV

Ausweis zur Gruppe ohne österreichische Wertpapierfirma als Mutter

Teil I

Grunddaten

Position

Gegenstand

Ausprägung

I.1.

Ausweisart

[1; 2], wobei gilt

(1) „1“ für Erstanzeige;

(2) „2“ für Veränderungsanzeige

I.2.

Datum des Wirksamwerdens

[dd/mm/yy]

Teil II

Daten zur nicht österreichischen Wertpapierfirma, zur Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder zur gemischten Mutterfinanzholdinggesellschaft

Position

Gegenstand

Ausprägung

II.1.

Firmenwortlaut

alphanumerisch

II.2.

Unternehmensname kurz

alphanumerisch; max. 50 Zeichen

II.3.

Unternehmenscodetyp

[LEI; NC], wobei gilt

(1) „LEI“ für LEI-Code;

(2) „NC“ für Nationaler Code

II.4.

Unternehmenscode (LEI-Code oder hilfsweise Nationaler Code)

alphanumerisch (gemäß ISO 17442:2012, wenn zutreffend)

II.5.

Sitzstaat

alphanumerisch gemäß ISO 3166:1

II.6.

Verschiedenheit der Sitzstaaten von Unternehmen und Heimatlandaufsichtsbehörde

[j; n]

II.7.

Aufsichtsbehörde

alphanumerisch

Teil III

Gruppendaten

Position

Gegenstand

Ausprägung

III.1.

Ist das Unternehmen das ranghöchste Unternehmen im EWR?

[j; n]

III.2.

Ist das Unternehmen das ranghöchste Unternehmen in Österreich?

[j; n]

III.3.

Unternehmenscodetyp des obersten Mutterunternehmens im EWR

[LEI; NC], wobei gilt

(1) „LEI“ für LEI-Code;

(2) „NC“ für Nationaler Code

III.4.

Unternehmenscode (LEI-Code oder hilfsweise Nationaler Code) des obersten Mutterunternehmens im EWR

alphanumerisch (gemäß ISO 17442:2012, wenn zutreffend)

III.5.

Ist das Unternehmen das Mutterunternehmen für den Gruppenkapitaltest?

[j; n]