Zulässige Arten von Heizölen
. In Verbrennungseinrichtungen von Ölfeuerungsanlagen dürfen nur folgende flüssige Brennstoffe verwendet werden:
a) Heizöl extra leicht,
b) Heizöl leicht, in Ölfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 400 kW.
Jede Verbrennungseinrichtung muss nach den in der technischen Dokumentation enthaltenen Betriebsvorschriften für die jeweilige Art des Heizöles geeignet sein.
