Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kanzleiarbeiten

Die Kanzleiarbeiten des Wohnbauförderungsbeirates und des Kuratoriums sind vom Amt der Tiroler Landesregierung zu besorgen. Es hat auch einen Schriftführer und die notwendigen Sachbehelfe bereitzustellen.