*) Abgabenfreiheit
Amtshandlungen aufgrund dieses Gesetzes sind frei von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.
*) Fassung LGBl.Nr. 9/2006
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Abgabenfreiheit
Amtshandlungen aufgrund dieses Gesetzes sind frei von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.
*) Fassung LGBl.Nr. 9/2006