Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einhebung und Abfuhr der Abgabe

. Die Abgabe des Dienstnehmers ist bei der Zahlung des Entgeltes von diesem einzubehalten. Der Dienstgeber haftet für die Einbehaltung dieser Abgabe.

Beachte: Die Abgabe nach diesem Bundesgesetz ist erstmalig für den Bemessungszeitraum Jänner 2018 zu leisten (vgl. ).