Einhebung und Abfuhr der Abgabe
. Die Abgabe des Dienstnehmers ist bei der Zahlung des Entgeltes von diesem einzubehalten. Der Dienstgeber haftet für die Einbehaltung dieser Abgabe.
Beachte: Die Abgabe nach diesem Bundesgesetz ist erstmalig für den Bemessungszeitraum Jänner 2018 zu leisten (vgl. ).
