Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1986 in Kraft.

(2) Leistungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits ausgeschrieben sind, sind nach den bisherigen Bestimmungen zu vergeben.