Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1986 in Kraft.
(2) Leistungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits ausgeschrieben sind, sind nach den bisherigen Bestimmungen zu vergeben.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1986 in Kraft.
(2) Leistungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits ausgeschrieben sind, sind nach den bisherigen Bestimmungen zu vergeben.