Verwendung von Fondsmitteln für Investitionsprogramme
Abweichend von bis 2 wird die Landesregierung ermächtigt, dem Land folgende Fondsmittel zur Verfügung zu stellen, die ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet werden dürfen:
1. (entfällt)
2. im Ausmaß von zehn Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Sanierung von Fachberufsschulen.
