Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwendung von Fondsmitteln für Investitionsprogramme

Abweichend von bis 2 wird die Landesregierung ermächtigt, dem Land folgende Fondsmittel zur Verfügung zu stellen, die ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet werden dürfen:

1. (entfällt)

2. im Ausmaß von zehn Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Sanierung von Fachberufsschulen.