Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kundmachung

. (1) In die Kundmachung von Gesetzen und Verordnungen, die eine notifizierte technische Vorschrift enthalten, ist ein Hinweis aufzunehmen, der auf die Richtlinie (EU) 2015/1535 Bezug nimmt.

(2) In Gesetzen und Verordnungen aufgenommene Hinweise, die auf die Richtlinie 98/34/EG Bezug nehmen, sind als Hinweise im Sinne des Abs. 1 anzusehen.